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1.
Allgemeines: Alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Lieferungen
des BERUFSZENTRUM ABIS
e.K., Bad Oeynhausen erfolgen gemäß diesen
allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Angebote, Preise, Lieferung: Unsere Angebote sind freibleibend. Druckfehler und Irrtümer sind leider nie auszuschließen und somit vorbehalten. Die Preise gelten ab Deutschland und für die genannten Länder und sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit Portokosten anfallen wird darauf im Bestellformular hingewiesen. Die Lieferung erfolgt per Post, Fax oder E-Mail. 3. Nutzungsrechte: Das Berufszentrum behält sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte der Webseiteninhalte und der verkäuflichen Produkte vor. Webseitenbesucher und Kunden sind nur berechtigt, die Informationen für den eigenen Gebrauch zu verwenden. Webseitenbesucher und Kunden sind nicht berechtigt, Inhalte gewerblich zu vervielfältigen oder anderweitig Dritten öffentlich zur Verwertung zur Verfügung zu stellen oder weiter zu verkaufen. 4. Haftungsbeschränkung: Unsere vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. 5. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Berufszentrum
ABIS e.K. Widerrufsfolgen: Ende der Widerrufsbelehrung 6. Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechtes bei Dienstleistungen: Das Gesetz sieht vor, dass Ihr Widerrufsrecht vorzeitig erlischt, wenn das Berufszentrum mit der Ausführung der Dienstleistung (z. B. bei Coachings, Bewerbungsberatungen, Bewerbungschecks, Zeugnisanalysen, etc.) mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat. Mit Anerkennung dieser AGB stimmen Sie ausdrücklich zu, dass das Berufszentrum vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt und Ihr Widerrufsrecht erlischt. 7. Eigentumsvorbehalt und Rücklastschriften: Die gelieferten Unterlagen bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Bei unzureichender Deckung des Kontos oder bei Rücklastschriften, sind alle Bankgebühren, Kosten für Mahnungen, Inkasso und evtl. anfallenden Gerichtskosten, vom Kunden zu tragen. Das Berufszentrum erhebt hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,50 € pro Lastschrift. Für die Abwicklung der Zahlungsaufforderung (Mahnbescheid und Strafanzeige) wird das Inkassounternehmen Mediafinanz und unsere Partner-Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, durch die weitere Kosten entstehen können. Rechnungen werden vom Berufszentrum im Acrobat-Format (PDF), auf Wunsch auch mit digitaler Signatur, per E-Mail versendet. Rechnungen per Post können zusätzlich berechnet werden. 8. Hinweise für die Benutzung der Muster-Arbeitszeugnisse: Die Muster-Arbeitszeugnisse müssen vor der Anwendung im Detail geprüft werden, damit die enthaltenen Formulierungen tatsächlich der individuellen Arbeitnehmer-Situation entsprechen. Überarbeitungen an den Inhalten sind notwendig. Geschieht eine Anpassung nicht, so können gesetzliche Bestimmungen (§ 630 BGB, § 8 BBiG, § 92 BBG, § 146 Abs. 1, Nr.3 GewO, § 611 BGB, § 286 BGB, § 824 BGB, § 826 BGB, § 831 BGB und weitere) das Arbeitszeugnis ganz oder teilweise unbrauchbar und nicht wirksam erklären. Die Muster-Arbeitszeugnisse sind lediglich als Beispiele konzipiert. Wir haben diese mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt, können aber naturgemäß für die Auswirkungen bei der Anwendung im Einzelfall keine Haftung übernehmen. 9. Hinweise für die Benutzung der Musterverträge (u. a. Arbeitsverträge): Diese Musterverträge wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie sind als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und sollen nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar bzw. gesetzlich geregelt. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im Kundeninteresse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat das Berufszentrum sowie unser Partner-Rechtsanwalt natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. 10. Datenschutz von personenbezogenen Daten: Soweit die Möglichkeit zur Eingabe personenbezogener Daten besteht, werden diese vertraulich und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften behandelt. Personenbezogene Daten werden nur erhoben und genutzt, soweit es für die inhaltliche Ausgestaltung oder Abwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Der Nutzer kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ferner kann er die Löschung der von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, sofern das Vertragsverhältniss vollständig abgewickelt ist und die Aufbewahrung der Daten nicht vorschrieben ist. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 12. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
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